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이야기

2018년 8월 29일

NAP-Monitoring: Aufruf an Unternehmen mit Interesse an Teilnahme in der explorativen Erhebungsphase

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Die Bundesregierung Deutschland überprüft im Rahmen eines Monitorings in den Jahren 2018 bis 2020, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer im Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Bis 2020 sollen mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Mechanismen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht umgesetzt haben. Ist dies nicht der Fall, werden gesetzliche Maßnahmen in Erwägung gezogen. So sieht es auch der aktuelle Koalitionsvertrag vor.

Im Herbst 2018 beginnt das Monitoring mit einer vorbereitenden Erhebungsphase. Interessierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen können sich bis zum 07. September 2018 bei der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die vom Auswärtigen Amt mit den Erhebungen beauftragt wurde, per E-Mail unter [email protected] melden.

Die Nichtregierungsorganisation Goliathwatch kritisierte in einer im Juni 2018 veröffentlichten Studie, dass Unternehmen angeblich die Kritierien des NAPs schon erfüllen, während Menschenrechte in Lieferketten weiterhin verletzt werden, und so die Überprüfung, mittels der Methodik der Bundesregierung, bereits jetzt positiv ausfallen würde, ohne dass notwendige Verbesserungen zur Sicherstellung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erreicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie untenstehend.

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