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2018년 4월 20일

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RK-N Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen

Schweiz: Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative aus

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Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Nationalrates hat sich mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative (17.060) im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077) ausgesprochen. Damit möchte die Kommission den Weg für den Rückzug der Volksinitiative ebnen.

Das Herzstück des indirekten Gegenentwurfs definiert die Elemente der Sorgfaltsprüfungspflicht, die sicherstellen soll, dass Unternehmen die für die Schweiz verbindlichen internationalen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland einhalten... Die Kommission möchte die Sorgfaltsprüfungspflicht zudem auch auf Gesellschaften anwenden, deren Tätigkeit ein besonders grosses Risiko der Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschrechte und der Umwelt birgt. Gesellschaften mit einem besonders kleinen Risiko sollen hingegen von der Pflicht ausgenommen werden...

Die von der Kommission [...] beschlossenen Bestimmungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommission zur Aktienrechtsrevision (16.077) in der Gesamtabstimmung. Die Kommission beabsichtigt, für die Beratung im Nationalrat in der Sommersession auch einen erläuternden Bericht zum indirekten Gegenentwurf zu verabschieden. Sie behält sich deshalb in diesem Zusammenhang vor, an der nächsten Sitzung nochmals auf die verabschiedeten Bestimmungen des indirekten Gegenentwurfs zurückzukommen.

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