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이야기

2018년 10월 22일

UN-Prüfverfahren: Sozialausschuss kritisiert Menschenrechtsstandards für deutsche Unternehmen als zu unverbindlich; NGOs begrüßen Empfehlungen & fordern gesetzliche Vorgaben

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Am 20. September 2018 wurde der Bericht zum UN Länderprüfverfahren Universal Periodic Review (UPR) zu Deutschland vom UN Menschenrechtsrat verabschiedet. Das Verfahren soll die Menschenrechtslage in Mitgliedsstaaten überprüfen, Grundlage dafür sind die UN Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen, sowie gegebenenfalls das Humanitäre Völkerrecht. Von Seiten der Zivilgesellschaft wurde u.a. kritisiert, dass die Empfehlungen zu menschenrechtlichen Verpflichtungen deutscher Unternehmen von der Bundesregierung nicht akzeptiert wurden.

Am Dienstag, den 25. September, fand im Rahmen des regelmäßigen Staatenberichtsverfahrens in Genf eine Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der UN statt. Dabei sollte überprüft werden, inwieweit Deutschland den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den UN-Sozialpakt, umsetzt. Ergänzend zum Staatenbericht der Bundesregierung hat dazu u.a. das Forum Menschenrechte einen "Parallelbericht" vorgelegt. Darin sprach sich das aus 50 Nichtregierungsorganisationen bestehende Netzwerk für ein Gesetz zur menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung aus. Hintergrund sind Aktivitäten von deutschen Unternehmen oder deren Tochterunternehmen im Ausland, die zu Menschenrechtsverletzungen führen. 

In der Woche vom 15. Oktober veröffentlichte der Sozialausschuss seinen Abschlussbericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Darin wurde die "ausschließlich freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfalt", wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben wird, kritisiert. Mehr dazu finden Sie untenstehend.

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