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Artikel

18 Jun 2020

Autor:
David Krebs, Kanzlei Geulen & Klinger

Kommentar: Globalisierungs­folgenrecht

Die Globalisierung der Wirtschaft ist auch in den Rechtswissenschaften nicht erst seit gestern als Topos angekommen. Unterschiedlichste Rechtsgebiete beschäftigen sich bereits seit einiger Zeit mit den Wechselwirkungen zwischen Globalisierung und verschiedenen Facetten des Rechts. Unter anderem die eindrücklichen Bilder einstürzender ... und brennender Textilfabriken..., einer Staudammkatastrophe ..., Sklaverei in der Fischindustrie ... oder eines Massakers an Arbeitern einer Platinmine ..., haben die ebenso unerwünschten wie katastrophalen Folgen der Globalisierung in den letzten Jahren jedoch verstärkt in den Fokus der rechtspolitischen und -wissenschaftlichen Debatte gerückt. Bei den genannten Ereignissen handelt es sich durchweg um Sachverhalte, die mehr oder weniger eng mit Wertschöpfungsketten von Unternehmen in Industriestaaten verknüpft sind. Diese Verflechtungen der Weltwirtschaft führen dazu, dass die genannten Globalisierungsfolgen im Ausland mehr oder weniger starke Bezüge zu Handlungen im Inland aufweisen (z.B. Managemententscheidungen von Unternehmen, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konsumentscheidungen von Verbrauchern).

Vor diesem Hintergrund schlägt dieser Beitrag das Konzept eines „Globalisierungsfolgenrechts“ vor, um der Auseinandersetzung mit Globalisierungsfolgen in der rechtspolitischen und -wissenschaftlichen Debatte einen begrifflich-konzeptionellen Rahmen zu geben. Der Beitrag zeigt eine deskriptive sowie eine normative Funktion des Konzeptes auf. Er schlägt zudem vor, zwischen „geborenem“ und „gekorenem“ Globalisierungsfolgenrecht zu unterscheiden. Schließlich skizziert er anhand von Beispielen ein Mehrebenensystem des Globalisierungsfolgenrechts und erläutert, wie sich ein deutsches Lieferkettengesetzes in dieses einfügen würde.

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