EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR): Wirtschaft & Menschenrechte im digitalen Zeitalter
Vor dem Hintergrund des Cambridge Analytica Skandals richtet sich immer mehr Aufmerksamkeit auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Die Verordnung ist im EU-Datenschutzrecht verankert und soll der Harmonisierung der Datenschutzgesetze in Europa sowie zum Schutz und zur Stärkung des Datenschutzes für alle EU-Bürger dienen.
Eine Besonderheit der neuen Regulierung ist die erweiterte Zuständigkeit der DSGVO; sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeiten, unabhängig davon, an welchem Standort sich das Unternehmen befindet und ob die Verarbeitung in der EU stattfindet oder nicht. Die Verordnung bringt auch neue Rechte für die betroffenen Personen oder digitale Rechte für EU-Bürger mit sich.
Wir werfen deshalb einen Blick darauf, was die DSGVO für Wirtschaft und Menschenrechte in der digitalen Wirtschaft bedeutet.