Positionspapier: Kinderrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten
Kinderrechtsverletzungen entlang globaler Produktions- und Wertschöpfungsketten sind reale Folgen unternehmerischen Handelns... Dennoch wurden - abgesehen von der weithin bekannten Rechtsverletzung Kinderarbeit - weitere Kinderrechtsverletzungen in Folge unternehmerischen Handelns in der Debatte um ein Sorgfaltspflichtengesetz bisher kaum adressiert...
Das Ergebnis des NAP-Monitorings ist eindeutig: freiwillige Maßnahmen der Sorgfaltspflicht reichen nicht aus. Daher ist es jetzt umso wichtiger und dringlicher, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zum Schutz von Kinderrechten nachkommt und Unternehmen [...] durch ein Sorgfaltspflichtengesetz [...] einen verbindlichen Handlungsrahmen setzt.
Forderungen an die Bundesregierung und den Bundestag:
- Bundesregierung und Bundestag sollten in dieser Legislaturperiode ein wirksames Sorgfaltspflichtengesetz, in dem Kinderrechte in allen Bereichen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht von Unternehmen berücksichtigt werden müssen, vorlegen und verabschieden...
- Um die Wirksamkeit des Gesetzes sicherzustellen, fordern wir
- z.B. eine*n Beauftragte*n für Wirtschaft und Menschenrechte zu ernennen, in dessen/deren Mandat auch die Berücksichtigung der Kinderrechte in globalen Lieferketten umfassend und über einen Verbotsansatz von Kinderarbeit hinaus festgelegt ist.
- dass in jeglichen Gesetzgebungsprozessen, sowie in der Umsetzung von Maßnahmen, Kinder und Kinderrechtsakteur*innen konsultiert und aktiv beteiligt werden.
- dass gravierende Hindernisse, die Kindern und ihren Vertreter*innen im Zugang zum Rechtsweg und der Nutzung zivilrechtlicher Möglichkeiten entgegenstehen, anerkannt und abgebaut werden – auch durch die Zusammenarbeit mit Kindern und Kinderrechtsakteur*innen vor Ort.