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Artikel

2 Sep 2025

Autor:
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

DIMR-Stellungnahme: Geplante Änderungen des Lieferkettengesetzes schwächen Menschenrechtsschutz

Anlässlich einer schriftlichen Anhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Deutsche Institut für Menschenrechte am 29.08.2025 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingereicht.

Der Referentenentwurf soll deutsche Unternehmen entlasten, nimmt aber erhebliche Rückschritte im bereits erreichten menschenrechtlichen Schutzniveau in Kauf. Geplant ist, die Berichtspflicht der Unternehmen vollständig abzuschaffen. Diese Pflicht ist jedoch ein Kernelement der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, das Transparenz gegenüber der Prüfbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), und der Öffentlichkeit, einschließlich potenziell Betroffener und Verbraucher*innen, gewährleistet...

„Die komplette Streichung der Berichtspflicht ist ein Rückschritt für den Menschenrechtsschutz“, so Lissa Bettzieche, Juristin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte...

Nach der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll erneut eine Berichtspflicht eingeführt werden. Wann dies geschieht und ob die zukünftige Berichtspflicht eine vergleichbare Qualität und Umfang haben wird, ist jedoch ungewiss. Die Bundesregierung sollte deshalb eine für Unternehmen angemessene und den EU-Anforderungen entsprechende Methode erarbeiten und so bald wie möglich rechtlich verbindlich einführen...

Nachbesserungsbedarf sieht das Institut auch bei der geplanten Reduzierung der Bußgeldtatbestände im LkSG. Zwar können Pflichtverstöße im Zusammenhang mit Präventions- und auch Abhilfemaßnahmen sowie beim Beschwerdeverfahren weiterhin sanktioniert werden, jedoch sind operative Sorgfaltspflichten – wie die Zuständigkeit zur Überwachung des Risikomanagements und die Risikoanalyse – ebenso wichtig für die Wirksamkeit des LkSG.

„Die Risikoanalyse hat eine zentrale Funktion im Risikomanagement, denn auf ihren Erkenntnissen bauen die nachfolgenden Sorgfaltspflichten auf“, so Bettzieche...

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