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English
Artikel
24 Apr 2023
Autor:
ECCHR,
Autor:
FEMNET,
Autor:
Table.Media
BAFA-Beschwerde im Rahmen des Lieferkettengesetzes: NGOs beschuldigen Amazon und IKEA, durch die Nichtunterzeichnung des Bangladesh Accords Sorgfaltspflichten zu verletzen
'Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht', 24. April 2023
„10 Jahre nach Rana Plaza gibt es noch immer Fabriken in Bangladesch, die für internationale Konzerne wie Amazon, IKEA oder Tom Tailor Kleidung produzieren, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gibt. Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagt Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der National Garment Workers Federation (NGWF).
FEMNET, ECCHR und NGWF reichen auf Grundlage des im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes die erste Beschwerde bei einer deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [BAFA], ein. Grundlage dafür ist eine im März 2023 in Bangladesch durchgeführte Recherche der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) bei der Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen aber auch andere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit festgestellt wurden.
Und das, obwohl es bereits seit 2013 einen effektiven Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz gibt, den Bangladesch Accord. Das „Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch“ war eine Reaktion auf den Einsturz des Rana Plaza Gebäudes vor genau 10 Jahren bei dem 1.138 Menschen starben, während sie für internationale Marken nähten. Dennoch haben führende Unternehmen, die in Bangladesch produzieren lassen, das Abkommen oder seinen Nachfolger bis heute nicht unterzeichnet. „Jetzt ist es an der Zeit, das deutsche Gesetz dafür zu nutzen, solche Unternehmen, die nicht freiwillig Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten übernehmen wollen, endlich dazu zu verpflichten“, sagt Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET und Expertin für Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie.
Gemeinsam mit ECCHR, das sich mit juristischen Mitteln gegen Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen einsetzt, unterstützt FEMNET die bangladeschische Gewerkschaft NGWF bei der Beschwerde. „Wir sind davon überzeugt, dass die Nichtunterzeichnung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen darstellt“, so Dr. Miriam Saage-Maaß, Rechtsanwältin und Legal Director des ECCHR. „Nun ist es an der zuständigen deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Beschwerde zu prüfen. Wir hoffen sehr darauf, dass die Behörde dafür sorgen wird, dass deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftspraktiken in Zukunft zu tödlichen Katastrophen wie Rana Plaza nicht mehr beitragen werden.“
Die Frankfurter Rundschau (FR) hat IKEA und Amazon um eine Stellungnahmegebeten und schreibt:
...Ikea teilte am Montag mit, das Unternehmen dulde „unter keinen Umständen Verstöße gegen Menschenrechte oder Sicherheitsstandards in unserer Lieferkette“. Ikea habe eigene Standards, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gingen, hieß es auf FR-Anfrage. Die Anforderungen an die Lieferanten seien im Ikea-Verhaltenskodex Iway festgeschrieben und würde regelmäßig auch in unangekündigten Audits überprüft. Von internationalen Vereinbarungen wie dem Bangladesh Accord wolle Ikea aber unabhängig bleiben.
Kritiker und Kritiker:innen bemängeln, dass bei Programmen wie Iway die Transparenz fehle, da die Ergebnisse von Inspektionen nicht veröffentlicht würden.
Amazon erklärte, der Konzern setze sich dafür ein, „dass die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf eine Weise hergestellt werden, die die Menschenrechte und die Umwelt respektiert“. Man arbeite mit Lieferanten zusammen, „die sich diesen Prinzipien verpflichtet haben“, so eine Amazon-Sprecherin.
Part of the following timelines
Bangladesh: Labour rights orgs, trade unions & workers mark 10th anniversary of Rana Plaza collapse
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Misereor und die peruanische Organisation Red Muqui haben gemeinsam mit Betroffenen zwei Beschwerden gegen Aurubis beim BAFA wegen mutmaßlichem Verstoß gegen gesetzliche Sorgfaltspflichten eingelegt. Aurubis teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, das Unternehmen arbeite nur mit Geschäftspartnern zusammen, die intensiv und kontinuierlich überwacht würden und „Abweichungen von Standards werden angesprochen, Lösungen gemeinsam entwickelt und überprüft“ würden.
Mehrere Organisationen haben in Deutschland wegen mutmaßlicher Kinderarbeit und Ausbeutung in Brasilien eine Beschwerde gegen große Kaffeeanbieter eingereicht. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück.
In Honduras soll es in Verbindung mit dem Palmöl-Konzern Dinant zu Landraub, Zwangsräumungen, Vertreibung und Morden gekommen sein. Nachdem betroffene Kleinbauern und die Romero Initiative eine Beschwerde eingereicht hatten, hat das BAFA nun eine anlassbezogene Prüfung gegen zwei Agrarkonzerne eingeleitet.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine anlassbezogene Prüfung gegen Aurubis eingeleitet, nachdem PODER und die Menschenrechtsorganisation Romero Initiative eine Beschwerde gegen den Kupferkonzern wegen mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Lieferanten in Mexiko und Bulgarien eingereicht haben.
Fünf palästinensische Beschwerdeführer sowie die Dörfer Iskaka, Tabyeh und Marda in den besetzten palästinensischen Gebieten – vertreten durch das Jerusalem Legal Aid and Human Rights Centre (JLAC) – haben eine richtungsweisende Beschwerde gegen die große deutsche Medienverlagsgruppe Axel Springer S.E. eingereicht. Axel Springer wird vorgeworfen, über eine israelische Tochtergesellschaft, die die Kleinanzeigenplattform Yad2 betreibt, zu Landraub und andauernden Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten beizutragen.
Türkische Arbeiter des Landwirtschaftsunternehmens Agrobay werden in Deutschland eine Beschwerde gegen den Discounter Lidl einreichen. Grund: Ein möglicher Verstoß gegen das Lieferkettengesetz.
Bei der Beschwerde geht es laut Oxfam um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica. Nach Angaben von Oxfam wurden die beiden Ketten bereits im Sommer über vier Vorfälle informiert. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden. Doch einige Anbieter machten weiter wie bisher und vor Ort habe sich kaum etwas geändert.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Verschiedene SPD-Gruppen fordern ihre Bundestagsfraktion und die deutsche Delegation von S&D im EU-Parlament auf, sich für eine robuste Lieferkettenrichtlinie CSDDD und die entschlossene Durchsetzung des deutschen LkSG in der Übergangszeit einzusetzen.
Am 8. Oktober haben Vertreter*innen von NGOs, Gewerkschaften und Wissenschaftler*innen aus Pakistan, Bangladesch, Indien und Mexiko eine Petition an die Bundesregierung überreicht. In der Petition fordern über 200.000 Menschen: „Herr Merz, Hände weg vom Lieferkettengesetz!“
Die Initiative fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht zu beschließen. Der Entwurf wurde mittlerweile im Kabinett beschlossen.
Die Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz, das Lieferkettengesetz aufheben und die europäische Lieferkettenrichtlinie abschaffen zu wollen, ist aus Sicht von ECCHR, Brot für die Welt und Misereor verfehlt. Eine gemeinsam veröffentlichte Studie zeigt: Das deutsche Lieferkettengesetz wirkt, wenn auch nicht stark genug. Betroffene nutzen das Gesetz, um Menschenrechtsverstöße anzuzeigen und Unternehmen zum Handeln zu bewegen – ein erster Erfolg.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert die Mitglieder des Bundestages auf, sich klar zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu bekennen und die geplante Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht mitzutragen.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert die öffentlich gewordenen Vorschläge der Union, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen und die im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie zu verhindern.
Das Kurzgutachten beleuchtet, welche positiven Effekte das LkSG bereits erzielt hat und wo Kritik an zu viel Bürokratie vor allem auf eine fehlerhafte Umsetzung zurückzuführen ist. Deutlich wird, dass hier gerade die CSDDD Erleichterungen bieten könnte. Mit praxisnahen Handlungsempfehlungen wird aufgezeigt, wie Unternehmen durch den risikobasierten Ansatz sowohl entlastet als auch in ihrer Verantwortung gestärkt werden können.
In einem Statement fordern kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU) eine Anpassung des Lieferkettengesetzes an die 2024 beschlossenen europäischen Regelungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Belastungen zu vermeiden und Menschenrechts- sowie Umweltschutz effektiv umzusetzen.
Die vom BAFA veröffentlichten Maßgaben beziehen sich auf Fragen zum risikobasierten Vorgehen, die dem BAFA häufig gestellt werden, und berücksichtigen bereits teilweise Anforderungen der CSDDD. Sie ergänzen die Publikationen des BAFA zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit.
Das neue Briefing der Initiative Lieferkettengesetz zeigt, dass deutsche, französische und italienische Wirtschaftsverbände eine umfassende Streichliste vorgelegt haben, welche die EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig aushöhlen und wirkungslos machen würde.
Eine Mercedes-Vorständin kritisierte die CDU-Pläne zur Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, da sie die Anforderungen als wichtig für die Unternehmensintegrität und Nachhaltigkeit betrachtet und betonte, dass globale Unternehmen wie Mercedes diese ohnehin erfüllen müssen.
Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) fordert die Beibehaltung des Lieferkettengesetzes (LkSG). Es gebe deutliche Fortschritte bei der Umsetzung in den Unternehmen, außerdem brauche die Wirtschaft Planungssicherheit und das LkSG sei eine gute Vorbereitung auf die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Die politische Diskussion um eine mögliche Abschaffung des Gesetzes bezeichnet der Verband gegenüber rbb24 Recherche als "nicht zielführend."
Klassische „command and control“-Regulierung wäre für komplexe Kontexte entlang Lieferketten kaum praktikabel und in John Ruggies Augen für Unternehmen zu rigide, so die Autoren. Auf genau eine solche Ausgestaltung liefe es aber ironischerweise hinaus, wenn der Ruf von Unternehmen nach einer „schlanken“ und „für den Adressaten rechtssicheren“ Regelung erfüllt würde.
"Das Lieferkettengesetz gilt vielen Unternehmen als Bürokratiemonster, selbst Bundeskanzler und Wirtschaftsminister äußern sich kritisch. Dabei ist es besser als sein Ruf", befindet dieser Artikel auf Zeit Online.
Der neunte Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich unter anderem mit der Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeitnehmer*innen sowie der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Die Organisation Terre des Hommes erklärt in einem Statement, dass sie erwartet, dass die demokratischen Parteien im Bundestag ihrer menschen- und kinderrechtlichen Verantwortung gerecht werden und das Lieferkettengesetz nicht unter dem Mantel des sogenannten Bürokratie-Abbaus aufheben.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert die CDU/CSU und FDP in einem Pressestatement dazu auf, das "Schaulaufen mit sinnlosen Initiativen zur Aushöhlung von Menschenrechts- und Umweltschutz" zu beenden und sich anstatt dessen dafür einzusetzen, das ausverhandelte europäische Lieferkettengesetz zügig in deutsches Recht umzusetzen.
NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen zum Lieferkettengesetz analysiert und festgestellt, dass das Gesetz Wirkung zeigt, jedoch weiterhin Verbesserungen nötig sind, insbesondere bei der Einbindung von Stakeholdern und der Präzisierung von Maßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen.
Der Policy Brief gibt einen Überblick über die aktuellen politischen Auseinandersetzungen zur gesetzlichen Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten, zeigt die Mängel in der Umsetzung des LkSG auf und schlägt Maßnahmen vor, um das Gesetz zukünftig stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten in globalen Lieferketten auszurichten.
Die Stellungnahme untersucht, ob eine Aussetzung des LkSG, der Berichtspflicht unter dem LkSG oder die Reduzierung des Anwendungsbereichs des LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD gegen die Bestimmungen des UN-Sozialpakts verstoßen würden.
Dr. Bastian Brunk argumentiert, dass die Diskussion um das Lieferkettengesetz sich auf notwendige Klarstellungen konzentrieren sollte, anstatt Forderungen nach einer Abschaffung des Gesetzes oder der Berichtspflichten zu erheben.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) kritisieren den Umgang der Regierung mit den aktuellen Gesetzesänderungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Eine neue INKOTA-Studie kommt zum Schluss, dass indische Arbeiter*innen in der Schuh- und Lederindustrie aus Angst vor Konsequenzen und Diskriminierung zögern, Beschwerden einzureichen, was auf erhebliche Defizite bei den Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten hinweist.
In einem Pressestatement fordert die Initiative Lieferkettengesetz Kanzler Scholz auf, seine missverständlichen Äußerungen zum Lieferkettengesetz auf dem Arbeitgebertag (22. Oktober) schnellstmöglich klarzustellen.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert ihn einem neuen Pressestatement, alle Spekulationen über eine Aussetzung des Gesetzes oder der Sanktionen zu beenden.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das Rechtsgutachten kommt entgegen einer BAFA-Handreichung zu dem Schluss, dass die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG vielfach auch in Bezug auf das Kerngeschäft von Finanzinstituten gelten, etwa die Kreditvergabe oder die Verwaltung von Investitionsvermögen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert das Vorhaben aus dem heute veröffentlichten Wachstumspaket, zwei Drittel der Unternehmen von der Verpflichtung zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zu entbinden und fordert eine ambitionierte Umsetzung des
EU-Lieferkettengesetzes.
Die Organisationen Femnet, das European Center for Constitutional and Human Rights und der pakistanische Gewerkschaftsdachverband NTUF beenden vorerst ihre Zusammenarbeit mit KiK, da das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht ausreichend nachkomme und die Umsetzung eines von KiK angeregten Arbeitsrechtsabkommens zwischen pakistanischem Zulieferer und lokaler Gewerkschaft nicht angemessen unterstütze.
Nach der Ankündigung Robert Habecks, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre ausgesetzt wird, äußerten u.a. NGOs scharfe Kritik am Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers. Unterdessen sagte die deutsche Grünen-Europaabgeordnete Cavazzini im Deutschlandfunk, niemand wolle die Kernpflichten des Gesetzes pausieren lassen, es gehe allenfalls um einzelne Teile im Übergang zum europäischen Lieferkettengesetz.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
Das Diskussionspapier erörtert, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche konkrete Relevanz sie im Kontext der LkSG-Umsetzung haben können. Dabei wird insbesondere kritisch hinterfragt, inwieweit sie eine Nachweisfunktion für die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können
In der Broschüre wird das Lieferkettengesetz in die bestehenden Steuerungsinstrumente für die globalisierte Wirtschaft eingeordnet und anhand des Konzepts globaler Produktionsnetzwerke analysiert. Die rechtliche Grundlage mit besonderem Fokus auf Stakeholderbeteiligung sowie Ansatzpunkte für Gewerkschaften und betriebliche Mitbestimmung werden vorgestellt.
Beschwerden über das Gesetz häufen sich: zu teuer, zu aufwendig, nachteilig für die deutsche Wirtschaft. Doch stimmt das? Aussagen von Unternehmern und eine exklusive Studie liefern überraschende Erkenntnisse.
Seit Anfang 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Hat es tatsächlich Auswirkungen auf die Produktion von Rohstoffen im globalen Süden, etwa auf die von Kakao? Interview mit Friedel Hütz-Adams vom Südwind-Institut für Ökonomie.
Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ziehen zivilgesellschaftliche Netzwerke eine erste positive Bilanz, sehen aber auch Verbesserungsbedarf für die Zukunft.
Bei der Beschwerde geht es laut Oxfam um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica. Nach Angaben von Oxfam wurden die beiden Ketten bereits im Sommer über vier Vorfälle informiert. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden. Doch einige Anbieter machten weiter wie bisher und vor Ort habe sich kaum etwas geändert.
Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, drängt die Initiative dazu, Menschenrechte und Umweltschutz nicht weiter aufzuschieben.
Das deutsche Lieferkettengesetz sei durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschwächt worden.
Diese Executive Summary zeigt auf, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht. Es enthält zudem Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. In Kürze wird dazu eine Handreichung mit Praxisbeispielen veröffentlicht.
Der neue Leitfaden zeigt auf, was Gewerkschaftsvertreter, insbesondere in Betriebsräten und Aufsichtsräten in Deutschland, von einer Risikobewertung nach internationalen Standards und dem deutschen Lieferkettengesetz, das eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorschreibt, erwarten sollten.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik stellt nach einer Umfrage fest, dass KMUs den Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette für wichtig halten.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Das Feature versucht das, was das Lieferkettengesetz ab diesem Jahr von Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden verlangt: Den Weg des Sojas von einem Feld in Argentinien über die verschiedenen Lieferanten bis nach Deutschland nachzuverfolgen.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie sehr schützt es beispielsweise Kinder in Indien davor, dass sie weiter unter katastrophalen Bedingungen nach dem glitzernden Mineral Mica graben müssen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung hat ermittelt, welche Unternehmen in Deutschland voraussichtlich ab 2023 und ab 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.