Kommentar: "Keller-Sutters fragwürdiges Manöver"
Es ist nicht Aufgabe des Bundesrats, nachträglich in eine Parlamentsdebatte einzugreifen. Daran sollte die Justizministerin erinnert werden...
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20 JAHRE
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Es ist nicht Aufgabe des Bundesrats, nachträglich in eine Parlamentsdebatte einzugreifen. Daran sollte die Justizministerin erinnert werden...
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Gemäss einer Umfrage würde sich über ein Drittel der Befragten, die 2020 noch gegen die Initiative waren, angesichts der strengeren Regeln heute anders entscheiden.
Über 40 NGOs, 20’600 Privatpersonen, verschiedene Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände haben die Verordnung kritisiert und den Bundesrat aufgefordert, die Schlupflöcher zu stopfen. Der Gegenvorschlag wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Der Gegenvorschlag, der derzeit in öffentlicher Vernehmlassung ist, sieht verschiedene Ausnahmen vor, u.a. für KMU, Firmen mit "geringen Risiken" und Kleinhändler.
Nach dem Scheitern der Volksinitiative zur Firmenverantwortung tritt der weniger weit gehende Gegenvorschlag des Parlaments wohl heuer in Kraft. Doch die jüngsten Entwicklungen im Ausland lassen vermuten, dass eine neue Verschärfung der Regeln aufs Tapet kommen wird.
"Die Initiant/innen der Konzernverantwortungsinitiative sind erfreut über das Volksmehr, aber enttäuscht, dass es nicht für das Ständemehr gereicht hat. Heute hat sich damit die Konzernlobby durchgesetzt, leider auch dank Falschbehauptungen."
Die Konzernverantwortungsinitiative hat die erforderliche Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone klar, holt sich aber mit 50,7 Prozent Ja-Stimmen knapp das Volksmehr.
In der öffentlichen Auseinandersetzung sind rechtliche Fragestellungen rund um die Konzernverantwortungsinitiative zum Teil unrichtig und unvollständig gewürdigt worden. So etwa die Frage, inwieweit KMU betroffen sind – oder wie genau die Haftungsregelungen ausgestaltet sind.
Warum die Konzernverantwortungsinitiative nicht so weit geht, wie ihre GegnerInnen gerne behaupten: Ein Gespräch mit der deutschen Juristin Miriam Saage-Maass über die Verrechtlichung der Globalisierung.
Es sei völlig normal, dass multinationale Firmen Verantwortung übernehmen müssen, sagt der Jurist Nicolas Bueno. Doch Selbstverpflichtung bewirke leider wenig.
Professorinnen und Professoren der Entwicklungsökonomie an verschiedenen Schweizer Universitäten sind der Überzeugung, dass die Konzernverantwortungsinitiative ein geeignetes Instrument ist, um sicherzustellen, dass Aktivitäten von Schweizer Unternehmen in Entwicklungsländern entwicklungsfördernd und nicht entwicklungshemmend wirken.
Ungewöhnlicher Schritt: Mitten im Abstimmungskampf unterbreiten die Initianten einen konkreten Vorschlag für ein Konzernhaftungsgesetz – und machen damit Druck auf die Gegner.