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Artikel

14 Mai 2019

Autor:
Laura D. Knöpfel, Neue Zürcher Zeitung

NZZ-Gastkommentar: Schweizer Konzernverantwortungsinitiative schaffe Klarheit bei zivilrechtl. Haftung

'Konzernverantwortung: Einblick in angelsächsische Rechtsentwicklungen' 14 May 2019

In der Frühjahrssession hat sich der Ständerat knapp dazu entschieden, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag seiner eigenen Rechtskommission zur Konzernverantwortungsinitiative einzutreten. [...] In der ständerätlichen Debatte wurden leider nur Vergleiche zum französischen «Loi de Vigilance» und dem britischen Gesetz zur modernen Sklaverei gezogen –die Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung von Mutterunternehmen im angelsächsischen Raum wurde nicht analysiert. [...]

Aktuell arbeiten sich gerade mehrere Fälle zur ausservertraglichen Haftung von Mutterunternehmen [...] durch die britischen und kanadischen Instanzen. [I]n einem wegweisenden und international beachteten Urteil hat der Oberste Gerichtshof von Grossbritannien erst gerade entschieden, dass das englische Rohstoffunternehmen Vedanta Resources plc gegenüber 1826 sambischen Klägern eine Sorgfaltspflicht hat. Es geht bei dieser Klage um verunreinigtes Wasser durch ein Tochterunternehmen, und aufgrund der bestehenden Sorgfaltspflicht könnte das britische Mutterunternehmen nun direkt für den entstandenen Schaden zur Haftung gezogen werden. [...]

Eine Sorgfaltspflicht setzt unter anderem eine «nahe» Beziehung zwischen Mutterunternehmen und Klagenden voraus. Die angelsächsischen Gerichte haben eine solche Nähe gestützt auf Nachhaltigkeitsberichte, menschenrechtliche Verhaltenskodizes, Schulungen und Kontrollbesuche bejaht. Aus der Perspektive eines Mutterunternehmens ist dies äusserst problematisch. Es wäre absurd, wenn mehr menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und Berichterstattung zu einem höheren zivilrechtlichen Prozessrisiko führen würde. [...]

Die Konzernverantwortungsinitiative verbindet die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und die zivilrechtliche Haftung auf genau umgekehrte Weise: Je sorgfältiger sich ein Unternehmen hinsichtlich Menschenrechte und Umwelt verhält, desto geringer das Haftungsrisiko. Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wird zum Entlastungsbeweis. Was aus der Perspektive geschädigter Personen fraglich ist, ist unternehmensfreundlich und pragmatisch. [...]

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