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Der Inhalt ist auch in den folgenden Sprachen verfügbar: English

Artikel

10 Jan 2025

Autor:
Klaas Hendrik Eller and Antoine Duval, Verfassungsblog

Verfassungsblog | Im Sog der Bürokratierhetorik - Lieferketten- und Nachhaltigkeitsregulierung zwischen Bürokratie und Good Private Governance

Tom Fisk

"Im Sog der Bürokratierhetorik - Lieferketten- und Nachhaltigkeitsregulierung zwischen Bürokratie und Good Private Governance," 10. Januar 2025

Lieferketten- und Nachhaltigkeitsregulierung sind auf bestem Wege, zentrale Wahlkampfthemen zu werden. [...] Er steht exemplarisch dafür, wie ‚Bürokratie‘ zu einem politischen Schlüsselbegriff hinter dem Backlash gegen den Green Deal wird...

Kommissionspräsidentin von der Leyen hat angekündigt, noch im Februar Kernregelungen des European Green Deal in einem einheitlichen Legislativakt („Omnibus“) zu vereinfachen und Unternehmen dabei entgegenzukommen.

Die Antwort von John Ruggie – dem Kopf hinter den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die den heutigen Lieferkettenregelungen zugrundeliegen – lautete, transnationale Unternehmen erstmals entlang der Lieferkette in die Verantwortung zu nehmen. Deshalb stimmt es auch, dass für Unternehmen ein Verwaltungsaufwand entsteht: Sie sollen durch interne Prozesse und Strukturen dazu angehalten werden, Menschen- und Umweltrechte in ihren eigenen Aktivitäten und entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Diese Verwaltungsressourcen bilden die Grundlage eines Systems der transnationalen privaten Governance, in dem Menschen- und Umweltrechte entlang der Kette überhaupt in den Informationsfluss und die Entscheidungsparameter des Unternehmens einbezogen werden und transnationale Folgen von Unternehmensentscheidungen nicht länger unterschlagen werden – im Weber’schen Sinne ein Schulbeispiel für Verantwortungsethik. Ruggie wollte damit „governance gaps“ zwischen einem weitgehend national begrenzten Recht und transnational verflochtenen Lieferketten schließen. Der administrative Ansatz der „due diligence“ als gestufter Prozess bedeutete dabei gerade ein Entgegenkommen gegenüber den Unternehmen...

Eindeutige Verbotsnormen mit der Rechtssicherheit klassischer „command and control“-Regulierung sind für komplexe Kontexte entlang Lieferketten kaum praktikabel und wären in Ruggies Augen für Unternehmen zu rigide. Auf genau eine solche Ausgestaltung liefe es aber ironischerweise hinaus, wenn der Ruf von Unternehmen nach einer „schlanken“ und „für den Adressaten rechtssicheren“ Regelung erfüllt würde. Stattdessen knüpft das Verfahren der „due diligence“ an Managementprozesse an, die Unternehmen aus dem Bereich der Qualitätskontrolle und der Umweltaudits (etwa nach EMAS) bereits kennen und anwenden. Durch den prozeduralen Ansatz kann die Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken kontextbezogen erfolgen. Hinter dem, was als „bürokratischer“ Ansatz kritisiert wird, steht also ein weitreichendes Vertrauen in die Unternehmen. Sie können die „due diligence“-Prüfung in ihre bestehenden Verwaltungsabläufe integrieren und dadurch an das eigene Geschäftsfeld und real erreichbare Verbesserungen anpassen.

Hier zeigt sich die Grundidee „reflexiver“ Regulierung, die für die UNGP charakteristisch ist – auch wenn sie im LkSG und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) leicht in Vergessenheit gerät. Unternehmen sind nicht nur Adressaten, sondern in weitem Umfang auch Interpreten von Lieferkettengesetzen wie dem LkSG und aufgerufen, offene Normbestände u.a. durch unternehmensinterne und sektorbezogene Standards und best practices auszufüllen. Das LkSG räumt unternehmerischer Selbstregulierung innerhalb bestimmter Rahmenvorgaben weiterhin erheblichen Raum ein, flankiert durch zivilgesellschaftliche Kontrolle...

Eine radikale Vereinfachung des due diligence-Verfahrens, wie sie immer breiteren Zuspruch bis in die Regierungsfraktionen findet (Stichwort „Kettensäge“), macht Lieferkettengesetze nicht „effizienter“, sondern schnell wertlos. Denn als minimalistisches low-cost-Verfahren lässt sich ihre regulatorische Idee kaum umsetzen.

Daher gilt es, die einzelnen Maßnahmen, die nun als „Entbürokratisierung“ diskutiert werden, genau in den Blick zu nehmen. Ein Beispiel ist der Einsatz digitaler Tools, wie sie ein Großteil der vom LkSG betroffenen Unternehmen als Grundlage der due diligence-Prüfung nutzt. Solche Tools erfassen und modellieren Zulieferernetzwerke, nutzen KI für die Risikoanalyse und -priorisierung, schlagen Handlungsoptionen für Abhilfemaßnahmen vor und erlauben Austausch mit Stakeholdern entlang der Lieferkette. Digitale Tools sind politisch immer mehr zu zentralen Instrumenten einer ressourcenschonenden due diligence oder gar zu umfassenden Lösungen stilisiert worden. Ein in letzter Minute in die CSDDD eingefügter Erwägungsgrund 68, demgemäß der Einsatz digitaler Technologien „Kosten senken“ könne und daher „unterstützt und gefördert werden“ solle, geht auf die Bundesregierung zurück. [...] Die technische Ausgestaltung und der regulatorische Rahmen für den Einsatz digitaler Tools zählen damit zu den wichtigsten Fragen für die Praxis der due diligence.

Auf EU-Ebene schließlich sägt die Bürokratierhetorik an bereits verabschiedeten Rechtsakten des Green Deal. Wenn die EU-Kommission im Februar einen Vorschlag für die Konsolidierung der Trias aus CSDDD, der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung vorlegt, werden damit faktisch wesentliche Inhalte dieser Rechtsakte zur politischen Disposition gestellt. Die kürzliche Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Entwaldungsverordnung zeigt, dass Bürokratierhetorik die EVP zu gemeinsamer Sache mit den rechtspopulistischen und -extremen Fraktionen verleiten kann – mit ungewissem Ausgang. Und die Bundesregierung bremst nicht, sondern befeuert: Nachdem die Bundesrepublik die CSRD nicht rechtzeitig umgesetzt hatte und Brüssel im September ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete, forderten kurz vor Weihnachten gleich vier Minister in einem Schreiben an die EU-Kommission, den Umfang der Berichtspflichten deutlich zu begrenzen und Unternehmen zwei zusätzliche Jahre zur Vorbereitung auf die neuen Pflichten einzuräumen...

Die politische Sogkraft von Bürokratierhetorik wird im Bereich von Lieferketten- und Nachhaltigkeitsregulierung in Deutschland und auf EU-Ebene weiter zunehmen... Ihre gegenwärtige Rolle im rechtlichen und politischen Diskurs zur Nachhaltigkeit ist jedoch problematisch: Sie befördert populistische Allianzen, untergräbt anspruchsvolle Regulierungskonzepte gerade im Bereich der Green Transition und nimmt in Kauf, den Weg zur Nachhaltigkeit insgesamt zu diskreditieren.

Part of the following timelines

EU: Development & implementation of the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Umsetzung des Lieferkettengesetzes

EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Transposition & 'Omnibus' Updates

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