EU-Lieferkettengesetz: Uneinigkeit zwischen EU-Staaten und Parlament
[...] Die Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen kommen nur schleppend voran. Momentan werden in der bereits dritten Verhandlungsrunde am Donnerstag (7. September) rein technische Aspekte besprochen. Die umstrittenen Elemente der Richtlinie, wie etwa deren Anwendungsbereich, wurden in den Verhandlungen bislang ausgeklammert. Denn die Positionen der beiden Institutionen liegen hier weit auseinander.
„Wir kommen auf der technischen Ebene voran“, hieß es allerdings aus EU-Diplomatenkreisen gegenüber EURACTIV. Zudem sei die Zusammenarbeit mit den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments grundsätzlich gut.
Das Europäische Parlament verfolgt dabei einen deutlich strengeren Ansatz für als die Mitgliedsstaaten, die um eine bürokratische Überforderung der Unternehmen fürchten. Bei der Frage, wie viele Zugeständnisse man hier dem Parlament machen will, sind die EU-Staaten allerdings gespalten.
Geteilte Meinungen
Der „Prozess der Meinungsbildung in der Bundesregierung dauert an“, hieß es aus dem Bundesarbeitsministerium, das für die Verhandlungen zuständig ist, letzte Woche gegenüber EURACTIV. Die Bundesregierung hat sich demnach noch keine Meinung zu dem Gesetz gebildet. Im EU-Rat haben die Mitgliedsstaaten jedoch bereits im Dezember letzten Jahres eine offizielle Verhandlungsposition erarbeitet.
Andere Länder, wie Luxemburg und die Niederlande, halten offiziell an der im Dezember eingenommenen Position des Rats fest. Diese Position gibt dem spanischen Ratsvorsitz jedoch kein offizielles Mandat, die Verhandlungen mit dem Parlament über die umstrittensten Themen zu führen.
Während die Abgeordneten sicherstellen wollen, dass Finanzdienstleister von den obligatorischen Sorgfaltspflichten erfasst werden, haben sich die Mitgliedstaaten letztes Jahr vorläufig darauf geeinigt, dass dieses Thema den einzelnen EU-Staaten überlassen werden soll.
Im Einklang mit dem im letzten Jahr eingenommenen Standpunkt lehnt Frankreich weiterhin die Einbeziehung von Finanzdienstenleistern in die obligatorischen Sorgfaltspflichten ab. Diese Position wird von weiteren Staaten geteilt.
„Unter Berücksichtigung der Besonderheit der regulierten Finanzunternehmen befürwortet Bulgarien deren Ausschluss aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie“, sagte ein bulgarischer Sprecher.
Ein tschechischer Vertreter erklärte, dass das Land die Beibehaltung des Handlungsspielraums der Mitgliedstaaten, wie im gemeinsamen Standpunkt vereinbart, unterstütze.
Unstimmigkeiten bei Definitionen
Die Definition des Begriffs „Wertschöpfungskette“ ist ein weiterer zentraler und umstrittener Punkt. Das Europäische Parlament drängt darauf, einen Teil des letzten Endes der Wertschöpfungsketten, wie den Verkauf und den Transport von Produkten, in die Richtlinie aufzunehmen.
Eine genauere Definition, die sich auf die Lieferkette beschränkt und den Endkunden-Bereich ausklammert, würde auch die Finanzdienstleister ausschließen, deren negative Auswirkungen meist in diesem Bereich anfallen.
Aus Sicht der Tschechischen Republik und Litauens muss die Definition präzisiert werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, während Polen und die Slowakei eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie konkret auf den Bereich der Lieferketten befürworten.
„Die Ausweitung des Konzepts auf Bereiche wie Produktentwicklung, Produktion, Verkauf und Lieferung […] erfordert weitere ausführliche Diskussionen“, sagte ein polnischer Vertreter gegenüber EURACTIV. Er fügte hinzu, dass „die Einführung eines neuen (umfassenderen) Konzepts ein ziemliches Chaos auslösen könnte“, da der Begriff „Tätigkeitskette“ nicht in internationalen Leitlinien vorkomme. [...]