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Artikel

23 Feb 2022

Autor:
Germanwatch

EU-Lieferkettengesetz in Reichweite, aber es besteht Nachbesserungsbedarf

Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen...

Positiv bewertet Germanwatch, dass die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden soll. Diese fehlt im deutschen Lieferkettengesetz von 2021. Allerdings bleiben gravierende Hindernisse bestehen. „Die EU-Kommission versäumt es, die essenzielle Frage der Beweislast zu klären. Betroffene können in der Regel auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen nicht beweisen, dass ein Unternehmen seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, weil sie keinen Einblick in Unternehmensentscheidungen haben“, so Heydenreich. Die Entscheidung über eine Beweislastregelung dürfe nicht den Mitgliedsstaaten überlassen werden, so wie es die EU-Kommission bislang vorsieht. „Damit schafft sie keine gleichen Bedingungen für ganz Europa. Auch eine Regelung, die Schäden nach der ersten Lieferkettenebene von der Haftung ausnimmt, darf nicht zum Schlupfloch werden, das die Rechte Betroffener aushebelt.“

Der Gesetzentwurf garantiert außerdem keinen effektiven Schutz von Umwelt und Klima und bleibt bei den diesbezüglich enthaltenen Pflichten zu unkonkret. Nach dem Entwurf sollen Unternehmen einen Plan für eine Strategie in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen erstellen...

Ein großes Risiko sieht Germanwatch zudem bei dem Vorschlag, dass die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nur für „etablierte Geschäftsbeziehungen“ gelten sollen. Heydenreich: „Das schafft Fehlanreize für die Unternehmen. Gerade durch langfristige Geschäftsbeziehungen können Unternehmen entscheidend dazu beitragen, Menschenrechte und die Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen.“ ...

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