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Artikel

4 Nov 2022

Autor:
Initiative Lieferkettengesetz

Reaktion auf den Monitor-Beitrag der ARD vom 27.10.2022

...In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, FDP und die Grünen darauf geeinigt, sich für ein „wirksames“ EU-Lieferkettengesetz einzusetzen. Doch der “Monitor”-Beitrag hat gezeigt: Mit ihren derzeitigen Positionen wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel diesem Versprechen nicht gerecht. Als Initiative Lieferkettengesetz stellen wir uns entschieden gegen die Versuche der Bundesregierung, den Entwurf der EU-Kommission an mehreren Stellen weiter zu verwässern.

Damit ein Lieferkettengesetz wirksam ist, ist es erforderlich, dass Unternehmen die Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Wertschöpfungsketten angemessen bewerten. Dazu zählen zum Beispiel die Risiken für Zwangsarbeit oder Wasserverschmutzung bei Zulieferern. Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen diese Risiken anhand ihrer Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit gewichten. Andere Kriterien dürfen an dieser Stelle keine Rolle spielen – wie etwa die Frage nach der Einflussmöglichkeit des Unternehmens auf den Zulieferer. Denn sonst könnten sich Unternehmen ganz einfach nur den Risiken widmen, die in ihrem direkten Einflussbereich liegen – und andere, schwerere Risiken außen vorlassen...

Ein großer Fortschritt des Kommissionsentwurfs gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz ist, dass Unternehmen für Schäden haften sollen, die sie durch Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten mitverursacht haben. Doch laut „Monitor“ fordert Deutschland nun mehrere Schlupflöcher mit Blick auf die zivilrechtliche Haftung. Zum Beispiel sollen Unternehmen nach dem Willen der Bundesregierung nicht für Schäden haften, die sie zwar verursacht haben, in ihrer eigenen Risikoanalyse jedoch nicht priorisiert hatten. Damit könnten Unternehmen über ihre eigene Risikoanalyse mitentscheiden, für welche Schäden sie haften und für welche nicht...

Eine weitere Forderung der Bundesregierung: Unternehmen, die sich bestimmten Brancheninitiativen anschließen oder die staatlich anerkannte Zertifizierungen der Sorgfaltspflichten verwenden, sollen nur für Schäden haften, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Art von Regelung firmiert unter dem Namen safe harbour – sie soll ein „sicherer Hafen“ für Unternehmen sein. Nicht aber für Betroffene...

Alle bisherigen Erfahrungen zeigen: Weder Branchenstandards noch Zertifizierungen sind ein Garant für Menschenrechte. Sie dürfen daher keine Haftungserleichterung bieten. Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung diese Ausnahme ins Spiel bringt. Die Initiative Lieferkettengesetz lehnt derartige Haftungserleichterungen für Unternehmen ab.

Wenn jemand Erleichterungen nötig hätte, dann die Kläger*innen... Aber mit einem Einsatz für eine [...] faire Beweislastverteilung ist seitens der Bundesregierung bislang leider nicht zu rechnen.

Eine besonders fragwürdige Position der Bundesregierung, die in dem Monitor-Beitrag leider nicht aufgegriffen wurde, betrifft die Klimapläne, zu deren Erstellung Unternehmen nach dem Kommissionsentwurf verpflichtet werden sollen...

Als zivilgesellschaftliches Bündnis von mehr als 130 Organisationen fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich auf ihr Versprechen im Koalitionsvertrag besinnen, Einsatz für ein wirksames Lieferkettengesetz zu zeigen. Wirksam bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit haben, erfolgreich vor europäischen Gerichten Schadensersatz gegenüber Unternehmen einklagen zu können – also ohne gesetzliche Ausnahmen von der Haftung oder unüberwindbaren prozeduralen Hindernissen. Und wirksam bedeutet auch, dass Umwelt und Klima umfassenden Schutz erfahren und nicht unter „ferner liefen“ rangieren.

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