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Artikel

1 Nov 2021

Autor:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhält zwei neue Standorte in Borna (Sachsen) und Merseburg (Sachsen-Anhalt)

Das zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministerium zählende Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet eine neue Außenstelle an zwei Standorten im Mitteldeutschen Revier, in Borna (Sachsen) und in Merseburg (Sachsen-Anhalt), ein. An diesen beiden neuen Standorten werden künftig Aufgaben nach dem neuen Sorgfaltspflichtengesetz wahrgenommen. Das Sorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 und definiert, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie sie diesen in ihren Lieferketten nachkommen müssen.

Die Schaffung zweier neuer Standorte im Mitteldeutschen Revier ist ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung der Zusage der Bundesregierung, bis 2029 5.000 neue Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen zu schaffen. Ziel ist es, den Aufbau beider neuer Standorte zum 1. Januar 2023, d.h. zum Inkrafttreten des Sorgfaltspflichtengesetzes, abzuschließen...

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