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22 Apr 2021

Autor:
Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland

Kinderrechtsorganisationen fordern Nachbesserungen im Regierungsentwurf zum Sorgfaltspflichtengesetz

"Lieferkettengesetz sollte Kinder wirksam schützen", 22. April 2021

Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell. Anlässlich der für heute geplanten 1. Lesung im Bundestag rufen die Organisationen zu dringenden Nachbesserungen im aktuellen Regierungsentwurf auf, um Mädchen und Jungen weltweit vor Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten wirksam zu schützen...

In ihrem Appell fordern die Organisationen unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und auf besonders risikobehafteten Branchen auszuweiten. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, in einem ersten Schritt nur etwa 600 deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden dazu zu verpflichten, die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Die Größe eines Unternehmens sei jedoch nicht in jedem Fall aussagekräftig. Auch kleinere Unternehmen in Risikobranchen, wie dem Textilsektor oder in der Landwirtschaft, können zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden beitragen. Daher ist aus kinderrechtlicher Sicht ein risikobasierter Ansatz zielführender, als die ausschließliche Konzentration auf die Größe der Unternehmen.

Zudem fordern die Organisationen den Geltungsbereich der Sorgfaltspflicht auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. „In unserer täglichen Arbeit vor Ort sehen wir eine Vielzahl von Kinderrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten,“ so die Organisationen. „Die meisten dieser Rechtsverletzungen, darunter auch Kinderarbeit, finden am Beginn der Wertschöpfungskette statt, wie in Minen und in der Landwirtschaft. Deshalb sollte ein Sorgfaltspflichtengesetz den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung und deren umfassende Wertschöpfung einbeziehen.“

Der aktuelle Regierungsentwurf verpflichtet Großunternehmen lediglich dazu, menschenrechtliche Risiken in ihren eigenen Betrieben und bei ihren direkten Zulieferern zu bewerten und auf solche Risiken zu reagieren. Bei Zulieferern, die weiter unten in der Lieferkette angesiedelt sind, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen nur eine „anlassbezogene“ menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen müssen, sobald sie „substantiierte Kenntnisse“ von potenziellen Menschenrechtsverletzungen haben. Eine solche Regelung würde hinter die UN Leitprinzipien zurückfallen, wie auch hinter die kürzlich vom EU Parlament verabschiedeten „Empfehlungen an die EU-Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen“.

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