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Artikel

3 Jul 2020

Autor:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales & Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Entwurf für Eckpunkte eines Sorgfaltspflichtengesetzes

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"Entwurf für Eckpunkte eines Bundesgesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten", 10. März 2020

Das Gesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichten, ihrer Verantwortung in der Wertschöpfungskette nachzukommen...

Das Kriterium der „Ansässigkeit“ bedeutet, dass ein starker Inlandsbezug besteht und unternehmerische Steuerungsentscheidungen in Deutschland getroffen werden. Eine bloße Geschäftstätigkeit in Deutschland reicht nicht aus...

Die hier definierten unternehmerischen Sorgfaltspflichten leiten sich von den Vorgaben der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ab...

Es gilt der Grundsatz Befähigung vor Rückzug...

Das geforderte Risikomanagement wird in Hinblick auf Art und Umfang der Geschäftstätigkeit angemessen, d.h. verhältnismäßig und zumutbar ausgestaltet...

3. DURCHSETZUNG

a) Zivilrechtliche Haftung...

→ Ein Verstoß gegen das Gesetz kann Grundlage für Schadensersatzklagen privater Betroffener vor deutschen Gerichten im Rahmen ihrer internationalen Zuständigkeit sein, sofern die übrigen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sind...

→ Ein Unternehmen haftet im Falle einer Beeinträchtigung, die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar war. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kläger...

4. SAFE HARBOR

Unternehmen, die einem staatlich anerkannten (Branchen)-Standard beitreten und diesen implementieren, können ihre zivilrechtliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Im Gesetz werden Kriterien für die staatliche Anerkennung aufgeführt...

Die Einhaltung des Standards durch das Unternehmen wird extern überprüft...

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