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Artikel

25 Feb 2021

Autor:
SÜDWIND

Pressemitteilung: Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung legt Abschlussbericht vor

Der ersten Erleichterung über die Einigung um ein vom Wirtschaftsministerium blockiertes Lieferkettengesetz folgte schnell die Ernüchterung: eine Klausel über zivilrechtliche Haftung blieb aus.

Nachdem SÜDWIND und andere zivilgesellschaftliche Organisationen der Initiative Lieferkettengesetz bereits ankündigten, sich weiter für eine solche Haftung stark zu machen, bezog heute auch der Sustainable-Finance Beirat der Bundesregierung überraschend Position: Ein haftungsbewährtes Lieferkettengesetz sorge neben weiteren Instrumenten dafür „dass Produktpreise die sozialen und ökologischen Kosten widerspiegeln“, liest sich auf Seite 16 des Abschlussberichts des 2019 eingesetzten Gremiums...

Ulrike Lohr, wissenschaftliche Mitarbeiterin für nachhaltige Finanzen bei SÜDWIND: „Hier ist ein haftungsbewehrtes Lieferkettengesetz ein wichtiges Instrument. Wir freuen uns, dass die Investor*innen und Finanzexpert*innen des Beirats das erkannt haben und mir ihrem Bericht ein starkes Zeichen setzen. Wünschenswert wäre allerdings über die geforderte Berichtspflicht hinaus Sanktionsmechanismen auch für Investoren, die sich ihrer Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der Menschenrechte nicht stellen.“

„Jetzt muss die Regierung nachziehen, und den vorliegenden Referentenentwurf zum Lieferkettengesetz nachbessern und einen zivilrechtlichen Haftungsmechanismus integrieren“, fügt Eva-Maria Reinwald, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte beim SÜDWIND-Institut hinzu...

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Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung spricht sich in Abschlussbericht für haftungsbewehrtes Sorgfaltspflichtengesetz aus