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Artikel

26 Mär 2021

Autor:
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft

Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft startet Kampagne für wirkungsvolles Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz kommt. Eine Art (Wirtschafts-)Wunder, nachdem NGOs, Aktivist:innen, Bürger:innen, Unternehmen und Verbände wie der BNW sich jahrelang für Fairness per Gesetz ausgesprochen haben. Doch nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen. Geschäftsführerin Reuter kritisiert in dem Zusammenhang den gerade veröffentlichten BDI-Verbändebrief als „rückschrittlich“. Jahrelang habe man dort versucht, das Thema auszusitzen. „Unglaublich, dass der BDI jetzt seine massiven Lobby-Blockade gegen das Lieferkettengesetz fortsetzt – nun mit infamen Schein-Argumenten beispielsweise aus Entwicklungspolitischer Perspektive“, so Reuter weiter.

Dabei ist der aktuelle Gesetzentwurf für Unternehmen, die bereits jahrelang Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen, nicht weitreichend genug...

„Die künstliche Beschränkung auf die großen Unternehmen trägt aktiv dazu bei, dass KMU sich nicht das notwendige Lieferkettenmanagement als moderne Business-Disziplin aneignen“, macht Antje von Dewitz (VAUDE) deutlich. Dabei wäre der Aufbau dieser Kompetenz ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit, da moderne Konsument:innen das heute bereits von den Firmen erwarten...

Beatrace Angut Oola, Gründerin der Online-Vernetzungs- und Informationsplattform Fashion Africa Now [...] spricht sich ebenfalls für Gerechtigkeit in der Lieferkette aus: „Wenn wir über gerechte Lieferketten sprechen, muss unser Blick sehr viel weiter reichen als nur bis zu den direkten Zulieferern von Unternehmen. Deshalb muss ein Lieferkettengesetz auch die komplette Lieferkette umfassen. Sonst laufen wir Gefahr, dass diejenigen im Globalen Süden, die aktuell am meisten Diskriminie­rung und Ausbeutung erfahren, nicht von diesem Gesetz geschützt werden.“

Ebenfalls gestärkt werden müssen aus Sicht des BNW die Standards zum Umweltschutz, die im derzeitigen Entwurf eine untergeordnete Rolle spielen und erst dann relevant werden, wenn sie sich unmittelbar auf Menschenrechte auswirken. Dazu Enrico Rima, Gründer des nachhaltigen Stoffanbieters Lebenskleidung und BNW-Vorstandsmitglied: „Das Lieferkettengesetz muss zu Umweltstandards verpflichten, denn eine Missachtung wird zwangsläufig dazu führen, dass Menschen unter unzumutbaren Bedingungen leben und arbeiten müssen.“

Im Europaparlament stimmten 504 von 695 Parlamentarier:innen für den sog. „Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen“. BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter dazu: „Inhaltlich geht das weit über den deutschen Entwurf hinaus. Der EU-Bericht beinhaltet die Einbeziehung von weitaus mehr Unternehmen, beantwortet mehr Umweltfragen und umfasst Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung – allesamt Punkte, die auf Druck von BDI, BDA und DIHK aus dem deutschen Gesetzesentwurf gestrichen wurden.” Reuter weiter: „Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss dafür sorgen, dass die unternehmerische Verantwortung künftig nicht mehr auf dem Betriebsgelände endet, sondern die ganze Wertschöpfungskette umfasst.”

Der BNW ruft weitere Unternehmer:innen auf, unter dem Hashtag #transparenteswirtschaften zu erklären, wieso das Lieferkettengesetz zu transparenterem Wirtschaften führt. 

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