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Artikel

19 Feb 2021

Autor:
energiezukunft

Kommentar: Was das neue Lieferkettengesetz für Klima und Umwelt bedeutet

Sarah Hoesch vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) [...] hat [...] den Entwurf des neuen Lieferkettengesetzes auch hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz untersucht...

„Das Gesetz erfasst derzeit ausschließlich eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Das heißt Umweltaspekte werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in einem gewissen Zusammenhang zu einer Menschenrechtsverletzung, zum Beispiel einer Gesundheitsschädigung, stehen“, so Hoesch auf Anfrage der energiezukunft. So könnte zum Beispiel das Leck in einer Ölleitung dazu führen, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden und Menschen dadurch ihren Zugang zu sauberem Trinkwasser oder ihre Lebensgrundlagen verlieren. Unternehmen müssten dann Maßnahmen ergreifen, um solche Umweltschäden zu verhindern...

„Diese Herangehensweise verhindert aber einen umfassenderen Schutz der Umwelt, der auch das Klima und die Biodiversität erfasst“, sagt Hoesch. Der BUND und andere Umweltschutzorganisationen fordern daher eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht, die sich zudem auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen müsse, sowohl auf direkte als auch auf mittelbare Zulieferer...

Derweil wird auch auf EU-Ebene über ein wirksames Lieferkettengesetz diskutiert. Im Parlament der Europäischen Union scheint man diesbezüglich weitaus progressiver zu sein. Eine zivilrechtliche Haftung etwa ist im Gesetzesvorhaben vorgesehen, ebenso wie die Beachtung von Umwelt- und Klimaschutz...

Bereits im Oktober hatte das EU-Parlament in einer Resolution die Europäische Kommission dazu aufgerufen verbindliche Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Agrarlieferketten zu erarbeiten. Im März wird das Parlament dann einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz verabschieden und den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union vorlegen...

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