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Inoffizielle Übersetzung des bei Shift veröffentlichten englischen Originals | komplette Übersetzung: siehe Anhang (PDF)
[I]ch schreibe Ihnen als ehemaliger UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte und Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte...
...Der Gesetzentwurf enthält begrüßenswerte Elemente. Beispielsweise wird von Unternehmen erwartet, dass sie untersuchen, wie ihre eigenen Einkaufspraktiken zur Minderung von Menschenrechts- und Umweltrisiken beitragen können. Außerdem erkennt das Gesetz an, dass zur Gewährleistung einer substanziellen Sorgfaltspflicht Rechenschaftsmaßnahmen notwendig sind... Der Entwurf sieht keinen neuen zivilrechtlichen Haftungstatbestand vor, die Regierung hat aber angedeutet, dass sie dies nicht davon abhalten wird, auf EU-Ebene ehrgeizigere Maßnahmen zu unterstützen.
In der Präambel des Gesetzentwurfs heißt es, dass sich die Anforderungen am Sorgfaltsstandard der UN-Leitprinzipien (UNLP) orientieren. Der Text verweist auch auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die in diesem Bereich die UNLP widerspiegeln.
Das ist alles gut so. Gleichzeitig stellen sich bei genauer Durchsicht des Entwurfs aber erhebliche Fragen zu einigen spezifischen Formulierungen im Gesetz und dazu, wie sie in der Praxis interpretiert werden könnten. Im Folgenden werde ich einige Bereiche benennen, die erneut geprüft werden sollten, damit sie sich wie im Gesetz versprochen an den UNLP orientieren. Vielleicht helfen die Punkte auch der Europäischen Kommission, die gerade am Entwurf einer EU-weiten Gesetzgebung arbeitet.
Ein Fokus aufTier (Stufe) 1. Obwohl der Gesetzentwurf den Begriff der Lieferkette breit definiert, um die gesamte Wertschöpfungskette einzubeziehen, gelten die spezifischen Unternehmenspflichten, Risiken proaktiv zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, nur für den eigenen Geschäftsbereich und... Tier-1-Lieferanten. Im Gegensatz dazu decken die UNLP und OECD-Leitsätze das gesamte Akteursspektrum in der Wertschöpfungskette ab, und zwar aus dem einfachen Grund, dass Tier-1-Lieferanten in der Regel nicht die größte Problemquelle sind... Eine ausschließliche Fokussierung auf Tier 1 würde dazu führen, dass sich Unternehmen auf Geschäftsbeziehungen konzentrieren, die mit geringerer Wahrscheinlichkeit signifikante Menschenrechtsrisiken aufweisen, während Unternehmen andere Beziehungen (über Tier 1 hinaus) ignorieren, in denen die Wahrscheinlichkeit solcher Risiken höher ist.
Risiken überTier(Stufe) 1 hinaus. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Unternehmen als ersten Schritt eine Risikoanalyse durchführen soll, wenn es „substantiierte Kenntnis“ über eine mögliche Verletzung über Tier 1 hinaus erlangt. Gemäß den UNLP besteht ein wesentlicher Zweck der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zunächst darin, mögliche Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren. Wenn bereits „substantiierte Kenntnis“ über eine mögliche Verletzung besteht, ist die Durchführung einer Risikoanalyse möglicherweise gar nicht mehr notwendig; stattdessen sollte das Unternehmen an diesem Punkt gemäß UNLP ermitteln, was seine Abhilfe- bzw. Wiedergutmachungsverpflichtungen [remedial obligations] sind...
Folgenschwere menschenrechtliche Risiken. Die UNLP und OECD-Leitsätze erkennen an, dass der relative Schweregrad menschenrechtlicher Risiken, mit denen die Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette eines Unternehmens in Verbindung stehen, variiert... Der erste Schritt in der Risikobewertung eines Unternehmens sollte darin bestehen, die schwerwiegendsten Risiken für Menschen zu identifizieren... Das Konzept folgenschwerer menschenrechtlicher Risiken scheint im Gesetzentwurf jedoch nicht vorzukommen.
Einfluss... [Das] Konzept einer einflussbasierten Verantwortung steht in grundlegendem Widerspruch zu den UNLP und OECD-Leitsätzen. Verantwortung ergibt sich aus dem Zusammenhang zwischen der negativen Auswirkung und den Aktivitäten, Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Einfluss spielt dann eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, wie ein Unternehmen dem Problem vernünftigerweise begegnen kann. Darüber hinaus liegt der Umfang, in dem ein Unternehmen über Einfluss verfügt, zum Teil in seinen eigenen Händen...
Vertragliche Durchsetzung. Für die laufende Durchsetzung der Sorgfaltspflicht verlässt sich der Gesetzentwurf darauf, dass das federführende Unternehmen dieselben Anforderungen per Vertrag an seine Tier-1-Lieferanten weitergibt und diese vertraglichen Verpflichtungen dann kaskadenartig die gesamten Lieferkette hinunterwandern... [V]erbesserte Lieferkettentransparenz [ist] Voraussetzung für den im Gesetzentwurf verfolgten Ansatz, wird aber nicht groß hervorgehoben. Genauso wichtig ist die Feststellung, dass ein Fokus auf vertragliche Maßnahmen gleichzeitig die Rolle positiver Anreize übergeht, wie auch die Rolle von Kapazitätsaufbau und anderen kooperativen Ansätzen im Umgang mit Lieferanten.
Substanzielle Einbeziehung von Stakeholdern. Der Gesetzentwurf geht nicht explizit auf die Notwendigkeit für Unternehmen ein, sich auf Einzelpersonen und Gemeinschaften zu konzentrieren, die von Geschäftsaktivitäten oder Wertschöpfungsketten betroffen sind oder betroffen sein könnten. Die beigefügte Begründung weist zwar auf die Bedeutung von Gesprächen mit Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften hin. Die UNLP und OECD-Leitsätze formulieren jedoch die Erwartung, dass sich die Einbeziehung von Stakeholdern auf den gesamten Sorgfaltspflichtenprozess auswirkt und auf alle relevanten Stakeholder erstreckt...
Es gibt noch weitere Punkte, die in Bezug auf die UNLP und OECD-Leitsätze angemerkt werden könnten, aber meiner Meinung nach sind dies einige der wichtigsten.
Erlauben Sie mir abschließend, die Bundesregierung... zu beglückwünschen... Die deutsche Führungsrolle in diesen Fragen ist sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas von enormem Wert und von enormer Bedeutung. Ich teile diese Überlegungen mit Ihnen im Geiste der Unterstützung für diese fortdauernde Führungsrolle bei der Förderung der Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen, im Einklang mit den UN-Leitprinzipien. Ich hoffe sehr, dass der Brief in diesem konstruktiven Sinne aufgenommen wird.
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.
Mit diesem Papier wenden sich die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren
aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.
In vielen entscheidenden Punkten konnte der Gesetzentwurf dem massiven Druck der Wirtschaftsverbände und gewisser politischer Vertreter nicht standhalten. Durch die Abschwächung während der Beratungen verliert er an Wirksamkeit und bleibt in wichtigen Punkten hinter den UN-Leitlinien zurück.
Das Handelsblatt Research Institute hat die ökonomischen Auswirkungen der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten in einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt wurde.
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert.
"Das Gesetz kam vor allem aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft zustande – wurde jedoch in den Verhandlungen durch Wirtschaftsverbände massiv geschwächt", schreibt ECCHR.
Der Bundestag beschloss am 11. Juni ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Zeit Online/dpa zum Gesetz und zur Debatte im Bundestag mit den Ministern Müller und Heil
"Wenn der Bundestag am Freitag für ein Lieferkettengesetz stimmen sollte, wird es ein überfälliger Schritt sein", kommentiert Caspar Dohmen von der Süddeutschen Zeitung.
Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist, heißt es in der Pressemitteilung.
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher*innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht.
Eigentlich hätte der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz in dieser Woche verabschieden sollen. Das bei Teilen der Union unbeliebte Projekt wurde von der Tagesordnung genommen. Jetzt drängt die Zeit.
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf.
Mit dem "Lieferkettengesetz" sollen große Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern im Ausland zu achten. Es soll, nachdem die Regelungen im Gesetzentwurf schon massiv verwässert wurden, erstmals im Bundestag gelesen werden. Doch die Interessenvertreter der Wirtschaft geben nicht auf: sie haben einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.
Grünen und Linkspartei geht der nach hartem Ringen in der Koalition und unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden gefundene Kompromiss nicht weit genug. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderte, das Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Gleichzeitig sprachen sich mehr als 50 deutsche Unternehmen für eine wirkungsvollere Regulierung aus.
Das Briefing beleuchtet die bisherige Verwässerung des Lieferkettengesetzes und den gemeinsamen Versuch von Wirtschaftsverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Union, das Gesetz im Bundestag ganz zu verhindern.
Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell.
Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin haben Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.
Liveübertragung/Video: Donnerstag, 22. April - der Bundestag debattierte in erster Lesung den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Debatte war auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend wurde der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen.
Das Schreiben von Prof. John G. Ruggie, Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an drei Bundesminister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.
Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview: "Hier in Europa haben wir gute soziale Bedingungen und dank Umweltgesetzen saubere Flüsse und saubere Luft, aber dort, wo unsere Waren hergestellt werden, werden Mensch und Natur ausgebeutet."
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte nachkommen sollen.
Justizkommissar Reynders lobt deutsche Einigung, bekräftigt aber, dass die Kommission mit ihrem für Juni angekündigten Vorschlag für eine EU-Regelung weiter gehen will.
Ein hartes Lieferkettengesetz würde die Reputation made in Germany schützen, die für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht, schreibt der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, und kritisiert die Strategie der großen Verbände.
Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg, so der Dachverband Kritische Aktionäre. Für einen echten Fortschritt gegenüber dem Status Quo müsse der Bundestag jedoch an etlichen Stellen nachbessern.
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz spricht sich der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Abschlussbericht für ein haftungsbewehrtes Gesetz aus.
"Die eingeschränkte Reichweite der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist die Achillesverse des Entwurfes", schreibt Rechtsanwalt David Krebs im Verfassungsblog.
Philip Banse und Ulf Buermeyer in ihrem Podcast: "Es geht nämlich um die Frage, wie wir alle leben wollen, ohne eine Schneise der Verwüstung über den Planeten zu ziehen, ohne dass wir konsumieren und andere darunter leiden müssen. Denn Unternehmen arbeiten normalerweise eben nicht im luftleeren Raum."
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert in ihrem Kommentar zur Einigung nun die Bundestagsabgeordneten auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken, heißt es.
Die Koalition streitet weiter über das Lieferkettengesetz. Eine Spitzenrunde mit Kanzlerin Merkel brachte keine Lösung. In der Woche ab 8. Februar soll es weitergehen.
Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst.
Da die Verhandlungen der zuständigen Minister keinen Erfolg gehabt hätten, werde es im Januar ein Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 17. Dezember in Berlin.
Ein Lieferkettengesetz soll die Ausbeutung bei ausländischen Zulieferfirmen verhindern. Doch die Koalition kommt nicht voran. Das Vorhaben, bis Weihnachten eine Lösung zu finden, ist gescheitert.
Das DGCN bot in einer Q&A-Session interessierten Stakeholdern die Möglichkeit, von Anosha Wahidi, Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mehr über die Pläne des BMZ zum Gesetz zu erfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier noch einmal zusammengefasst.
Die Verhandlungen zum Lieferkettengesetz stocken. Wirtschaftsverbände bremsen mit der Sorge vor einem Bürokratiemonster. Dabei hat das Projekt mehr Befürworter als man denken könnte - auch in Konzernen.
Kanzlerin Angela Merkel bremst beim Lieferkettengesetz. Hier wäre ausnahmsweise mal kein Tempolimit sinnvoll. Für ein Lieferkettengesetz zum globalen Schutz von Mensch und Umwelt.
Union und SPD streiten weiter um ein Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten garantieren soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht jetzt noch einmal den Druck.
Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen noch in dieser Wahlperiode.
Deutsche Unternehmen sollen verantwortlich sein, wenn Zulieferer Menschenrechte missachten. In einem wichtigen Punkt ist sich die Bundesregierung jedoch uneinig - noch.
Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" am Mittwoch, 28. Oktober 2020.
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das Lieferkettengesetz. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, fordert Kanzlerin Merkel, die Initiative für ein Lieferkettengesetz ins Parlament zu bringen.
Die IG Metall fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten, heißt es.