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Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller kündigten am 11. Dezember 2019 in einer Pressekonferenz an, Eckpunkte für ein Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz zu erarbeiten. Hintergrund war, dass laut Monitoring nur 18% der deutschen Unternehmen, die an der Erhebungsrunde 2019 teilgenommen hatten, die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllten.
Auch die Delegierten der CDU- und SPD-Parteitage hatten in den Vorwochen ein Gesetz zur Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltfpflicht deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten gefordert.
Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember sprachen sich außerdem 42 (aktueller Stand: 70+) Unternehmen in einem gemeinsamen Statement für ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz aus.
2020
Am 25. Juni wurden durch einen Bericht im Handelsblatt Details zu vorläufigen Eckpunkten für ein deutsches Lieferkettengesetz bekannt. Am 14. Juli präsentierten die Bundesminister Heil und Müller im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse der zweiten - entscheidenden - Runde des NAP-Monitorings. Die Erfüllerquote unter den 455 gültigen Unternehmensantworten lag demnach bei 22% (laut Aktualisierung auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sogar nur bei 13 bis 17%). Damit greife der Koalitionsvertrag für ein Lieferkettengesetz, das noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden solle, so die Minister. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Bündnisse wie Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz forderten die Bundesregierung auf, diesem Versprechen umgehend nachzukommen. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz in Deutschland könne die Bundesregierung auch eine EU-Regelung glaubhaft vorantreiben.
Die von Regierungssprecher Seibert ursprünglich für August 2020 angekündigte Verabschiedung offizieller Eckpunkte für ein Gesetz verzögerte sich - Grund dafür war laut Medien- und NGO-Berichten, dass zwischen den beteiligten Ministerien noch keine Einigung erzielt werden konnte; Bundeswirtschaftsminister Altmeier soll demnach insbesondere bei der zivilrechtlichen Haftung gebremst haben. Auch bei der letzten Kabinettssitzung des Jahres stand das Sorgfaltspflichten- bzw. Lieferkettengesetz nicht auf der Tagesordnung (siehe Video des Presse-Statements von Arbeitsminister Heil vom 17. Dezember).
2021
Am 3. Februar berichtete das Handelsblatt, dass sich nun der Koalitionsausschuss mit dem Thema befassen werde. Laut dem Bericht blockierte Wirtschaftsminister Altmeier sogar einen Kompromissvorschlag, der keine zivilrechtliche Haftung mehr vorsah. Die Initiative Lieferkettengesetz kritisierte die Blockadehaltung scharf.
Am 12. Februar wurde bekannt, dass sich die beteiligten Ministerien geeinigt haben; die Minister Altmaier, Heil und Müller stellten ihren Kompromissvorschlag für das Lieferkettengesetz im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. Die Initiative Lieferkettengesetz sah in der Einigung einen wichtigen und längst überfälligen Schritt, kritisierte aber u.a. die fehlende zivilrechtliche Haftung und die Beschränkung konkreter proaktiver Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer. Sie forderte die Bundestagsabgeordneten auf, im anstehenden parlamentarischen Verfahren sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Kritik gab es auch am Druck der großen Verbände und des Wirtschaftsministeriums gegen ein stärkeres Gesetz.
Am 3. März beschloss das Bundeskabinett nach kurzer Verbändeanhörung (inkl. NGOs) einen offiziellen Regierungsentwurf, der am 22. April in erster Lesung im Bundestag debattiert und anschließend an den federführenden Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Der Bundesrat beschloss am 7. Mai in einer ersten Befassung mit der Sache, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Stimmen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft (siehegemeinsames Statement von mehr als 50 Unternehmen), Verwaltung und Wissenschaft begrüßten das Vorhaben und würdigten den Einsatz von Entwicklungs- und Arbeitsministerium, forderten aber dringende Nachbesserungen im Parlament, um Schwachstellen zu beheben und das Gesetz in Europa und international anschlussfähiger zu machen.
Die ursprünglich für 20. Mai angesetzte Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen. Wie es in Medienberichten hieß, bestand nach Wirtschaftsbedenken noch Diskussionsbedarf zu Fragen der zivilrechtlichen Haftung, obwohl der Regierungsentwurf keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr begründete (s.o.). Zivilgesellschaft und weitere Stimmen kritisierten die Verzögerung und Blockade deutlich. Am 27. Mai wurde bekannt, dass sich die Regierungsparteien auf einen erneuten Kompromiss geeinigt haben.
Die finale Plenumsdebatte und anschließende namentliche Abstimmung fanden am Morgen des11. Juni statt – das Gesetz wurde mit412 Ja- und 159 Nein-Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen. Die Zivilgesellschaft begrüßt das Gesetz als Paradigmenwechsel in Deutschland und wichtigen Etappenerfolg, weist aber auch auf die Lücken im Kompromiss hin – man sei “noch nicht am Ziel, aber endlich am Start.”
Der Bundesrat billigte das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", so die offizielle Kurzbezeichnung, indem er auf ein Vermittlungsverfahren verzichtete. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen bei direkten Zulieferern sowie "anlassbezogen" auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Das BAFA kann u.a. Bußgelder verhängen und muss aktiv werden, wenn Betroffene geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden. Siehe auch"Was das neue LIEFERKETTENGESETZ liefert – und was nicht" von der Initiative Lieferkettengesetz.
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im ansonsten unverändert angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier einsehen. Den finalen Gesetzestext, wie er am 22. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sowie den Regierungsentwurf und alle Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung finden Sie über die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Das Feature versucht das, was das Lieferkettengesetz ab diesem Jahr von Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden verlangt: Den Weg des Sojas von einem Feld in Argentinien über die verschiedenen Lieferanten bis nach Deutschland nachzuverfolgen.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie sehr schützt es beispielsweise Kinder in Indien davor, dass sie weiter unter katastrophalen Bedingungen nach dem glitzernden Mineral Mica graben müssen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung hat ermittelt, welche Unternehmen in Deutschland voraussichtlich ab 2023 und ab 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.
Mit diesem Papier wenden sich die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren
aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.
In vielen entscheidenden Punkten konnte der Gesetzentwurf dem massiven Druck der Wirtschaftsverbände und gewisser politischer Vertreter nicht standhalten. Durch die Abschwächung während der Beratungen verliert er an Wirksamkeit und bleibt in wichtigen Punkten hinter den UN-Leitlinien zurück.
Das Handelsblatt Research Institute hat die ökonomischen Auswirkungen der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten in einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt wurde.
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert.
Der Bundestag beschloss am 11. Juni ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Zeit Online/dpa zum Gesetz und zur Debatte im Bundestag mit den Ministern Müller und Heil
"Das Gesetz kam vor allem aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft zustande – wurde jedoch in den Verhandlungen durch Wirtschaftsverbände massiv geschwächt", schreibt ECCHR.
"Wenn der Bundestag am Freitag für ein Lieferkettengesetz stimmen sollte, wird es ein überfälliger Schritt sein", kommentiert Caspar Dohmen von der Süddeutschen Zeitung.
Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist, heißt es in der Pressemitteilung.
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher*innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht.
Eigentlich hätte der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz in dieser Woche verabschieden sollen. Das bei Teilen der Union unbeliebte Projekt wurde von der Tagesordnung genommen. Jetzt drängt die Zeit.
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf.
Mit dem "Lieferkettengesetz" sollen große Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern im Ausland zu achten. Es soll, nachdem die Regelungen im Gesetzentwurf schon massiv verwässert wurden, erstmals im Bundestag gelesen werden. Doch die Interessenvertreter der Wirtschaft geben nicht auf: sie haben einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.
Grünen und Linkspartei geht der nach hartem Ringen in der Koalition und unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden gefundene Kompromiss nicht weit genug. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderte, das Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Gleichzeitig sprachen sich mehr als 50 deutsche Unternehmen für eine wirkungsvollere Regulierung aus.
Das Briefing beleuchtet die bisherige Verwässerung des Lieferkettengesetzes und den gemeinsamen Versuch von Wirtschaftsverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Union, das Gesetz im Bundestag ganz zu verhindern.
Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin haben Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.
Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell.
Liveübertragung/Video: Donnerstag, 22. April - der Bundestag debattierte in erster Lesung den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Debatte war auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend wurde der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen.
Das Schreiben von Prof. John G. Ruggie, Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an drei Bundesminister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte nachkommen sollen.
Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.
Justizkommissar Reynders lobt deutsche Einigung, bekräftigt aber, dass die Kommission mit ihrem für Juni angekündigten Vorschlag für eine EU-Regelung weiter gehen will.
Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview: "Hier in Europa haben wir gute soziale Bedingungen und dank Umweltgesetzen saubere Flüsse und saubere Luft, aber dort, wo unsere Waren hergestellt werden, werden Mensch und Natur ausgebeutet."
Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg, so der Dachverband Kritische Aktionäre. Für einen echten Fortschritt gegenüber dem Status Quo müsse der Bundestag jedoch an etlichen Stellen nachbessern.
Ein hartes Lieferkettengesetz würde die Reputation made in Germany schützen, die für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht, schreibt der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, und kritisiert die Strategie der großen Verbände.
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz spricht sich der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Abschlussbericht für ein haftungsbewehrtes Gesetz aus.
"Die eingeschränkte Reichweite der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist die Achillesverse des Entwurfes", schreibt Rechtsanwalt David Krebs im Verfassungsblog.
Philip Banse und Ulf Buermeyer in ihrem Podcast: "Es geht nämlich um die Frage, wie wir alle leben wollen, ohne eine Schneise der Verwüstung über den Planeten zu ziehen, ohne dass wir konsumieren und andere darunter leiden müssen. Denn Unternehmen arbeiten normalerweise eben nicht im luftleeren Raum."
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert in ihrem Kommentar zur Einigung nun die Bundestagsabgeordneten auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken, heißt es.
Die Koalition streitet weiter über das Lieferkettengesetz. Eine Spitzenrunde mit Kanzlerin Merkel brachte keine Lösung. In der Woche ab 8. Februar soll es weitergehen.
Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst.
Da die Verhandlungen der zuständigen Minister keinen Erfolg gehabt hätten, werde es im Januar ein Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 17. Dezember in Berlin.
Ein Lieferkettengesetz soll die Ausbeutung bei ausländischen Zulieferfirmen verhindern. Doch die Koalition kommt nicht voran. Das Vorhaben, bis Weihnachten eine Lösung zu finden, ist gescheitert.
Das DGCN bot in einer Q&A-Session interessierten Stakeholdern die Möglichkeit, von Anosha Wahidi, Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mehr über die Pläne des BMZ zum Gesetz zu erfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier noch einmal zusammengefasst.
Die Verhandlungen zum Lieferkettengesetz stocken. Wirtschaftsverbände bremsen mit der Sorge vor einem Bürokratiemonster. Dabei hat das Projekt mehr Befürworter als man denken könnte - auch in Konzernen.
Kanzlerin Angela Merkel bremst beim Lieferkettengesetz. Hier wäre ausnahmsweise mal kein Tempolimit sinnvoll. Für ein Lieferkettengesetz zum globalen Schutz von Mensch und Umwelt.
Union und SPD streiten weiter um ein Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten garantieren soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht jetzt noch einmal den Druck.
Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen noch in dieser Wahlperiode.
Deutsche Unternehmen sollen verantwortlich sein, wenn Zulieferer Menschenrechte missachten. In einem wichtigen Punkt ist sich die Bundesregierung jedoch uneinig - noch.
Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" am Mittwoch, 28. Oktober 2020.
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das Lieferkettengesetz. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, fordert Kanzlerin Merkel, die Initiative für ein Lieferkettengesetz ins Parlament zu bringen.
Die IG Metall fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten, heißt es.